Voraussetzung für die Ausbildung zum Notfallsanitäter / zur Notfallsanitäterin
Die Berufsausbildung zur Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter gehört zu den Gesundheitsfachberufen und unterliegt dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und der Notfallsanitäter Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV). In dieser werden auch die Zugangsvoraussetzungen vorgegeben:
Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung zum Notfallsanitäter ist die „gesundheitliche Eignung“ zur Ausübung des Berufs und ein mittlerer Schulabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine nach einem Hauptschulabschluss bzw. einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Ein Bewerber ist dann besonders geeignet, wenn er über so wichtige Eigenschaften wie Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Taktgefühl verfügt. Ehrenamtliche Tätigkeiten in der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz oder als aktiver Rettungsschwimmer stellen eine gute Basis dar.