Der Rettungsassistent ist verantwortliches Mitglied der Regelbesatzung auf Rettungsmitteln der Notfallrettung.
Er ist als Helfer des Arztes bei der Versorgung von Notfallpatienten tätig.
Entgegengesetzt anderer medizinischer Fachberufe kann es vorkommen, dass ein Praktikant unter Umständen im Rahmen seiner Praktikantenzeit eigenständig Arbeiten verrichten muss. Solch eine Situation kann insbesondere dann vorliegen, wenn das ersteintreffende Rettungsmittel eine Vielzahl von Verletzten und/oder Erkrankten antrifft.
Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Praktikant bereits im 1. Ausbildungsjahr unter Anleitung erfahrener staatlich anerkannter Lehrrettungsassistenten praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernt und zur Anwendung bringen kann. Kennzeichen des Berufsbildes sind anwendungsbereite Kenntnisse auf den Gebieten der allgemeinen und speziellen Notfallmedizin und eine ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit. Der Rettungsassistent benötigt verschiedene persönliche Voraussetzungen, um die vielfältigen Anforderungen der Berufspraxis zu bewältigen.
Sowohl der schulische Teil der Ausbildung, gegliedert in den theoretischen und praktischen Unterricht an der Berufsfachschule, ein Einführungspraktikum auf einer Rettungswache und eine theoretische und praktische Ausbildung im Krankenhaus, als auch die praktische Tätigkeit in einer zur Annahme von Praktikanten berechtigten Einrichtung des Rettungsdienstes (Lehrrettungswache) tragen entscheidend dazu bei, folgende persönliche Voraussetzungen auszuprägen, zu festigen und weiterzuentwickeln: