Weitere Ausbildung zum Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin
Für diese weitere Ausbildung/ Ergänzungsausbildung, hat der Gesetzgeber ein Stufenmodell vorgesehen:
- Länger als 5 Jahre im aktiven Dienst: praktische und mündliche Prüfung
- 3- 5 Jahre im aktiven Dienst: 480 Stunden Ergänzungsausbildung an der Schule und Praxiseinrichtungen - anschließend praktische und mündliche Prüfung
- 1 - 3 Jahre im aktiven Dienst: 960 Stunden Ergänzungsausbildung an der Schule und Praxiseinrichtungen - anschließend praktische und mündliche Prüfung
Prüfungswillige Rettungsassistenten müssen sich bei der zuständigen Prüfungsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt anmelden und eine Prüfungszulassung beantragen.
Hier finden Sie das Notfallsanitätergesetz - NotSanG...
Formulare des Thüringer Landesverwaltungsamtes
Zuständigkeiten des Thüringer Landesverwaltungsamtes, insbesondere:
- Durchführung der staatlichen Prüfungen und Ergänzungsprüfungen
- Zulassung zur Prüfung und Ergänzungsprüfung
- Zulassung zur Wiederholungsprüfung und Ergänzungsprüfung
- Genehmigung/Ablehnung des Antrages auf Genehmigung des Rücktritts von der Prüfung und Ergänzungsprüfung etc.
- Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Anrechnung anderer Ausbildungen
- EU-Bescheinigungen
- Zweitschrift bei Verlust
- Anerkennung der Lehrrettungswachen für die praktische Ausbildung
Ansprechpartner:
Hella Müller
Telefon: 0361 3773 7328
Liane Lipinski
Telefon: 0361 3773 7319
Gesetzliche Grundlagen:
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG) vom 22. Mai 2013 BGBl Teil 1 Nr. 25 S.1348 ff
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 16.12.2013 BGBl Teil 1 Nr. 74 ff
Alle notwendigen Dokumente finden Sie hier...