Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter / zur Notfallsanitäterin
Am 1. Januar 2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) in Kraft getreten. Für alle Rettungsassistenten/innen besteht eine Übergangsregelung gemäß §32 NotSanG bis zum 31.12.2020.
Prüfungswillige Rettungsassistenten müssen sich bei der zuständigen Prüfungsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt anmelden und eine Prüfungszulassung beantragen. Alle Notwendigen Unterlagen hier klicken...
Die Prüfungsinhalte stammen aus dem Thüringer Lehrplan der 3-jährigen Ausbildung – den Kern bilden gemäß NotSan-APrV die Themenbereiche 3, 6 und 7.
Themenbereich 3:
Kommunikation und Interaktion mit sowie Beratung von hilfesuchenden und hilfsbedürftigen Menschen unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters sowie soziologischer und psychologischer Aspekte.
Themenbereich 6:
Handeln im Rettungsdienst an Qualifikationskriterien ausrichten, die an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen orientiert sind.
Themenbereich 7:
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung durchführen.
Themenschwerpunkte der Ergänzungsprüfung
Grundlage bilden die NotSan-APrV, der Thüringer Lehrplan und der Pyramidenprozess der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst des Bundesverbandes und des Landesverbandes Thüringen. Diese Themen sind sowohl Bestandteil der mündlichen und den praktischen Ergänzungsprüfungen.
Internistische Notfälle
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Neurologische Notfälle
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Traumatologische Notfälle
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Chirurgische Notfälle
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Reanimation
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Geburt und Versorgung Neugeborener |
Ablauf einer Ergänzungsprüfungen gemäß §§18-19 NotSan-APrV aus?
Die mündliche Ergänzungsprüfung dauert maximal 40 Minuten Themenbereiche 3, 6 und 7 werden an einem Fallbeispiel bearbeitet dabei wurde festgelegt, Themenbereich 7 - ca. 20 Minuten; Themenbereich 3 und 6 jeweils ca. 10 Minuten Prüfungszeit.
Praktische Ergänzungsprüfung (Themenschwerpunkte siehe oben) unter Anwendung ärztlicher Maßnahmen. In der Praktischen Prüfung sind Sie immer „Teamleiter“. Pro Fallsimulation sind ca. 40 Minuten geplant (abarbeiten der Simulation ca. 20 Minuten; Dokumentation ca. 10 Minuten und Prüfungsgespräch zu Fallsimulation und Dokumentation ca. 10 Minuten)
Wertung: Es gibt keine „Schulnoten“! nur „Bestanden“ und „nicht Bestanden“
Wiederholung bei „nicht bestanden“ - Anpassungsmaßnahme §§ 9-10 NotSan-APrV!
Mündliche Ergänzungsprüfung
In der mündlichen Ergänzungsprüfung werden die Themenbereiche 3, 6 und 7 behandelt. Anhand eines Fallbeispiels werden die einzelnen Themenbereiche bearbeitet. Es wurde festgelegt, dass die Prüfungen 40 Minuten dauern werden. Sie können, wie auch in der Rettungsassistentenprüfung, aus zwei Prüfungskomplexen wählen. Die Zeit ist auf die verschiedenen Themenbereiche aufgeteilt worden.
Themenbereich 7: ca. 20 Minuten
Themenbereich 6: ca. 10 Minuten
Themenbereich 3: ca. 10 Minuten
Praktische Ergänzungsprüfung
Die praktische Ergänzungsprüfung besteht aus 2 Fallbeispielen, welche sich ebenfalls aus den oben genannten Themen ergeben. Auch hier stehen pro Fallbeispiel maximal 40 Minuten zur Verfügung. Sie müssen jedes der Fallbeispiele als „Teamleiter“ absolvieren. Auch hier wurde die Zeit auf verschiedene Bereiche aufgeteilt.
Absolvierung der Fallsimulation (ca. 20 Minuten)
Dokumentation der Fallsimulation mittels Protokoll (ca. 10 Minuten)
Fachgespräch zur Fallsimulation und der Dokumentation (ca. 10 Minuten)
Dauer und Termine
Ergänzungsprüfungen werden innerhalb einer Prüfungswoche absolviert. Diese beinhaltet jeweils: Montag – ist „Kennenlerntag“, d.h. Sie machen sich mit der räumlichen Situation und den technischen Hilfsmitteln vertraut und haben Gelegenheit selbständig oder angeleitet zu üben. Entweder Dienstag oder Mittwoch – die praktische Ergänzungsprüfung und entweder Donnerstag oder Freitag – die mündliche Ergänzungsprüfung.
TERMINE AUF ANFRAGE
Die Entscheidung, an welcher Prüfung Sie teilnehmen können, liegt an Ihnen und der behördlichen Genehmigung. Dieses können Sie dem Bescheid der Behörde entnehmen. Sie selbst haben immer die letzte Entscheidung.
Zugangsvoraussetzungen
Sie benötigen die Genehmigung der zuständigen Behörde um an der Ergänzungsprüfung teilnehmen zu können. Hierfür ist ein Antrag an die zuständige Behörde zu richten. Möchten Sie, bei einer Berufserfahrung über 5 Jahre, an unserer Schule die Ergänzungsprüfungen absolvieren, schreiben Sie dies bitte mit auf das Antragsformular.
Folgendes Vorgehen wird empfohlen:
Antrag, dass die Berufsausbildung Rettungsassistenz und die Tätigkeit im Rettungsdienst anerkannt wird.
Antrag auf Teilnahme an der Ergänzungsprüfung bei der Behörde.
Alle notwendigen Unterlagen des Thüringer Landesverwaltungsamtes finden Sie hier...
Ansprechpartner beim Thüringer Landesverwaltungsamt:
Rückfragen zu unseren Ergänzungsprüfungen können Sie sich per E-Mail an
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richten.
Es war ein langer und nicht immer leichter Weg vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter. Wir sind ihn von Anfang an mitgegangen und haben uns sowohl in der Lehrplanerstellung, beim Nachweisheft und bei der Erstellung der Prüfungsfragen aktiv eingebracht. Da wir uns als Dienstleister für Ihr Unternehmen begreifen, planen wir perspektivisch Ihnen die die Weitere Ausbildung (480h/960h), den Praxisanleiter und die Ausbildung zum Rettungssanitäter anzubieten. Wir stehen für Sie, Ihre Auszubildenden und Mitarbeiter bereit. Lassen Sie uns den Weg gemeinsam weitergehen.